AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der FB datentechnik GmbH

1. Allgemeines

(1) Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen, Dienst- und Werkleistungen aufgrund von Bestellungen unserer Kunden bei uns, der FB datentechnik GmbH (in Folgenden „FB“ oder „Wir“), unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für Dienst- und Werkleistungen werden in der Regel noch zusätzliche, individuelle Bedingungen aufgerufen.

(2) Das Produktangebot der FB richtet sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer, jedoch nur an Endabnehmer. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten die Definitionen der §§ 13, 14 BGB.

(3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.

2. Vertragsschluss

(1) Unsere Angebote sind unverbindlich.

(2) Ein Einzelvertrag kommt wirksam zustande, wenn FB einen erteilten Kundenauftrag schriftlich mit Zugangsdatum bestätigt, spätestens jedoch, wenn der Kunde von FB bereitgestellte Leistungen in Anspruch nimmt.

(3) Jeder Kunde, der Verbraucher ist, ist berechtigt, das Angebot nach Maßgabe der besonderen Widerrufs- und Rückgabebelehrung, die ihm im Rahmen einer Bestellung mitgeteilt wird, zu widerrufen und bestellte Ware zurückzusenden.

(4) Wir behalten uns vor, von einem Vertrag zurückzutreten oder die Leistung mit angepassten Leistungsmerkmalen und entsprechend angepassten Preisen zu erbringen, wenn die infrastrukturellen oder technischen Voraussetzungen zur Leistungserbringung nicht oder nur teilweise vorhanden sind oder zukünftig durch unsere eigenen Lieferanten nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.

3. Preise und Zahlung

(1) Unsere Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein, nicht jedoch Versandkosten. Zölle und ähnliche Abgaben - diese hat der Kunde zu tragen.

(2) Ist Lieferung auf Rechnung vereinbart, sind unsere Rechnungen innerhalb von acht Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

(3) Dem Kunden steht kein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu, soweit nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

4. Fristen für den Versand von Ware

Sämtliche von uns bei der Bestellung angegebenen oder sonst vereinbarten Fristen für die Lieferung der Ware bzw. Erbringung der Dienst- oder Werkleistung sind zunächst unverbindlich, soweit nicht schriftlich anderweitig geregelt. Für die Einhaltung eines Versandtermins bei Warenlieferungen ist der Tag der Übergabe der Ware durch uns an das Versandunternehmen maßgeblich.

5. Versand und Abnahme

(1) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir bei Warenlieferungen die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen.

(2) Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Sofern wir Installations- oder Montagearbeiten übernommen haben, schulden wir die rechtzeitige Fertigstellung dieser Arbeiten und Übergabe an den Kunden an dem vertraglich vereinbarten Ort und Termin.

(3) Ist der Kunde Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem die Ware an den Kunden ausgeliefert wird oder der Kunde in Annahmeverzug gerät. In allen anderen Fällen geht die Gefahr, sofern wir nur die Versendung schulden, mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Haben wir Installations- und Montagearbeiten am Ort des Kunden übernommen, geht die Gefahr hingegen stets mit deren Abschluss und der Übergabe an den Kunden über.

(4) Soweit Werkleistungen vorliegen, vereinbaren die Parteien die Abnahmemodalitäten gesondert. FB kann dem Kunden eine angemessene Frist zur Erklärung der Abnahme setzen, soweit die vereinbarten Leistungen nach Erachten von FB erbracht wurden. Werden innerhalb dieser Frist die Gründe für die Verweigerung nicht schriftlich erklärt, so gilt die Abnahme als erfolgt. Ein entsprechendes Abnahmeprotokoll ist anzufertigen.

(5) Mit Beginn der Nutzung von aufgrund von Werkleistungen erbrachter Software gilt die Software auch ohne Abnahmeprotokoll als abgenommen.

6. Pflichten und Mitwirkung des Kunden

(1) FB und der Kunde stimmen sich im Einzelnen über zu erbringende Mitwirkungsleistungen und Pflichten ab. In der Regel hat der Kunde bei der gesamten Auftragserfüllung, insbesondere bei Implementierung und Durchführung von Werken mitzuwirken, indem er z.B. Mitarbeiter, Arbeitsräume, entsprechende Hard- oder Software bzw. Daten zur Verfügung stellt.

(2) Der Kunde benennt einen Ansprechpartner für die Durchführung des einzelnen Projektes.

7. Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) für die betreffende Ware vor.

(2) Der Kunde ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, über das Eigentum an der von uns gelieferten und noch unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware („Vorbehaltsware“) zu verfügen. Die Verfügung über die Rechtsposition des Kunden in Bezug auf die Vorbehaltsware (sog. Anwartschaftsrecht) bleibt zulässig, solange der Dritte auf unser Eigentumsrecht hingewiesen wird.

(3) Der Kunde wird die Vorbehaltsware pfleglich behandeln.

(4) Bei Zugriffen Dritter – insbes. durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können.

(5) Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware heraus zu verlangen, sofern wir vom Vertrag zurückgetreten sind.

8. Gewährleistung für Hardware

(1) Ist die gelieferte Ware mit einem Mangel behaftet, kann der Kunde von uns zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung von mangelfreier Ware verlangen. Ist der Kunde Unternehmer, können wir jedoch zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen; diese Wahl kann nur durch Anzeige in Textform (auch per Telefax oder E-Mail) gegenüber dem Kunden innerhalb von drei Arbeitstagen nach Zugang der Anzeige des Mangels erfolgen.

(2) Falls die Nacherfüllung gem. Abs. 1 fehlschlägt oder dem Kunden unzumutbar ist oder wir die Nacherfüllung verweigern, ist der Kunde jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Für Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz gelten jedoch die besonderen Bestimmungen der Ziff. 11 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(3) Die Firma und der Kunde sind sich darüber einig, dass im Handbuch und / oder in der Preisliste enthaltene Erklärungen und Beschreibungen sowohl der Hard- als auch der Software keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften darstellen.

(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Lieferung für Verbraucher, ein Jahr für Unternehmer.

(5) Nur gegenüber Unternehmern gilt folgendes: Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von fünf Werktagen nach Lieferung oder sonst innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels angezeigt wird.

9. Gewährleistung für Software

(1) FB leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit sowie dafür, dass der Kunde die Vertragssoftware ohne Verstoß gegen Rechte Dritter nutzen kann. Die Sachmängelgewährleistung gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass die Vertragssoftware in einer Hardware- und Softwareumgebung eingesetzt wird, die den im Lizenzschein genannten Anforderungen nicht gerecht wird oder für Änderungen und Modifikationen, die der Kunde an der Software vorgenommen hat, ohne hierzu kraft Gesetzes, dieses Vertrages oder aufgrund einer vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers berechtigt zu sein .

(2) Ist der Kunde Unternehmer, hat er die Vertragssoftware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese bei Vorliegen dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen, ansonsten ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Entsprechendes gilt, wenn sich später ein solcher Mangel zeigt. § 377 HGB findet Anwendung.

(3) Ist der Kunde Unternehmer, so ist der Verkäufer im Falle eines Sachmangels zunächst zur Nacherfüllung berechtigt, d.h. nach eigener Wahl zur Beseitigung des Mangels („Nachbesserung“) oder Ersatzlieferung. Im Rahmen der Ersatzlieferung wird der Kunde gegebenenfalls einen neuen Stand der Software übernehmen, es sei denn dies führt zu unzumutbaren Beeinträchtigungen. Bei Rechtsmängeln wird FB dem Kunden nach eigener Wahl eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Vertragssoftware verschaffen oder diese so abändern, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden.

(4) FB ist berechtigt, die Gewährleistung in den Räumlichkeiten des Kunden zu erbringen. Der Verkäufer genügt seiner Pflicht zur Nachbesserung auch, indem er mit einer automatischen Installationsroutine versehene Updates auf seiner Homepage zum Download bereitstellt und dem Kunden telefonischen Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet.

(5) Das Recht des Kunden, im Falle des zweimaligen Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurück zu treten, bleibt unberührt. Ein Rücktrittsrecht besteht nicht bei unerheblichen Mängeln. Macht der Kunde Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend, so haftet der Verkäufer nach Ziff.11.

(6) Ist der Kunde Verbraucher, finden die gesetzlichen Gewährleistungsregeln Anwendung.

(7) Mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen verjähren Gewährleistungsansprüche aufgrund von Sachmängeln in zwei Jahren bzw. in einem Jahr, wenn an dem Geschäft kein Verbraucher beteiligt ist. Die Verjährung beginnt im Falle des Verkaufs auf einem Datenträger mit der Ablieferung der Vertragssoftware, im Falle des Verkaufs mittels Downloads aus dem Internet nach Mitteilung und Freischaltung der Zugangsdaten für den Downloadbereich. Für Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen gilt Ziff. 11.

(8) Besteht zwischen den Parteien ein Pflegevertrag, richtet sich die Beseitigungsfrist für Mängel nach den in diesem Pflegevertrag vorgesehenen Zeiten.

10. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte

(1) Dem Kunden wird das nicht-ausschließliche Recht eingeräumt, die mit Ware gelieferte Software im Zusammenhang mit der Verwendung der Ware zu nutzen.

(2) Sollte FB dem Kunden im Einzelnen (ohne Ware) eine Lizenz zur Nutzung von Software einräumen, ist diese ein nicht ausschließliches, auf die Dauer der Geschäftsbeziehungen zeitlich sowie inhaltlich beschränktes, nicht übertragbares und widerrufliches Recht ein, die angebotenen Produkte unter den im Angebot oder Vertrag beschriebenen Bedingungen und Verwendungszwecken zu nutzen, wenn es nicht anderweitig im Vertrag geregelt ist. Eine anderweitige und / oder weitergehende Nutzung oder Verwertung ist ausgeschlossen.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, Kopien der Software anzufertigen, ausgenommen zum Zwecke der Nutzung wie vereinbart oder zu Sicherungszwecken.

(4) Der Kunde darf die ihm - in Zusammenhang mit Ware – eingeräumten Nutzungs-Rechte von Software nur an einen Dritten übertragen, wenn gleichzeitig das Eigentum an dem betreffenden Produkt (insbes. Hardware--Produkt) auf diesen Dritten übertragen wird und der Kunde keine Kopien der Software zurückbehält.

(5) Wir sind in keinem Fall verpflichtet, Quellcode von Software offenzulegen.

11. Haftung

(1) Unsere Haftung ist – ausgenommen im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen

(2) Wir haften nicht (gleich, aus welchem Rechtsgrund) für Schäden, die bei normaler Verwendung der Ware/Software typischerweise nicht zu erwarten sind. Ausgeschlossen ist unsere Haftung außerdem für Schäden aus Datenverlust, soweit diese daraus entstehen, dass die Wiederbeschaffung aufgrund fehlender oder unzureichender Datensicherung nicht möglich ist oder erschwert wird. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(3) Die Einschränkungen dieser Ziff. 11 gelten nicht für unsere Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale iSv § 444 BGB, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

12. Datenschutz und Vertraulichkeit

Wir dürfen die die jeweiligen Verträge betreffenden Daten nur im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften verarbeiten und speichern. Die Einzelheiten ergeben sich aus der auf unserer Website verfügbaren Datenschutzerklärung. Wir und der Kunde verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts Anwendung. Ist der Kunde jedoch Verbraucher und hat er seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Staat, so bleibt ihm der Schutz nach den maßgeblichen Bestimmungen des Aufenthaltsstaats, von denen nicht durch Vereinbarung abgewichen werden darf, erhalten.

(2) Ist der Kunde Kaufmann iSd § 1 Abs. 1 HGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand Lübeck für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem betreffenden Vertragsverhältnis. In allen anderen Fällen können wir oder der Kunde Klage vor jedem aufgrund gesetzlicher Vorschriften zuständigen Gericht erheben.

14. Sonstiges

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr tritt an die Stelle der nichtigen Bestimmungen dasjenige, was dem gewollten Zweck am nächsten kommt.

(2) Nebenabreden sind nicht getroffen. Vertragsergänzungen und Abänderungen entfalten nur Wirksamkeit, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

(3)  Eine Abtretung etwaiger Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist dem Kunden nur nach schriftlicher Erlaubnis durch FB gestattet.

 

Stand: August 2019 - FB datentechnik GmbH